AGB

AGB


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Künstlerin Denise Heyroth von Freiwolf Design und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht. 
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung der Künstlerin maßgebend. 
 
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Die Arbeiten (Entwürfe und Reinzeichnungen) von Denise Heyroth Freiwolf Design sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.2. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Denise Heyroth Freiwolf Design weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.                                                                                                          1.3. Denise Heyroth Freiwolf Design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.                                                                                                                                                                                                        1.4. Auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte, ist Denise Heyroth Freiwolf Design berechtigt, ihre Entwürfe und Reproduktionen im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden. 
1.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte, bedarf der Einwilligung von Denise Heyroth Freiwolf Design. 
1.6. Über den Umfang der Nutzung steht Denise Heyroth Freiwolf Design ein Auskunftsanspruch zu.
1.7. Wiederholungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind vergütungspflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von Denise Heyroth Freiwolf Design. 
1.8. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen begründen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, kein Miturheberrecht.                                                                                     
1.9. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, ist Denise Heyroth Freiwolf Design bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen.

2. Vergütung
2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird die Umsatzsteuer nicht berechnet.
2.2. Die Vergütungen sind vor Lieferung der Arbeiten nach Rechnungsstellung fällig. Werden die Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils vor Ablieferung des Teils nach Rechnungsstellung fällig. 
2.3. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Reinzeichnungen, Manuskripten, die Schaffung von Vorlagen weiterer Entwürfe oder die Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.                                                                                                              2.4. Werden die Arbeiten erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
2.5. Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet Denise Heyroth Freiwolf Design eine Abschlagsvergütung.
2.6. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
2.7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf die Vergütung.
2.8. Die erbrachte Arbeitsleistung von Denise Heyroth Freiwolf Design ist auch bei subjektivem Nichtgefallen entsprechend der vertraglich festgelegten Kosten zu zahlen. Entspricht die Gestaltung nicht dem Geschmack des Auftraggebers ist dieser nicht verpflichtet die Nutzungsrechte an der Gestaltung zu erwerben.
2.9. Kostenvoranschläge der Künstlerin sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht Denise Heyroth Freiwolf Design nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 Prozent zu erwarten ist.
2.10. Denise Heyroth Freiwolf Design ist an erteilte Angebote nur vier Wochen, gerechnet ab Versendung des Angebots, gebunden. Angebote von Denise Heyroth Freiwolf Design sind freibleibend und unverbindlich. Sofern sich offensichtliche Schreib- und/oder Rechenfehler darin befinden, sind diese nicht bindend.                                     
2.11. Alle Zahlungsverpflichtungen sind in Euro geschuldet.

3. Fremdleistungen und Nebenkosten
3.1. Denise Heyroth Freiwolf Design ist nach Absprache mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Künstlerin ist hierfür eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Denise Heyroth Freiwolf Design abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, der Künstlerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
3.3. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. Modelle, Andrucke, Zwischenproduktionen, Layoutsatz) sind vom Auftraggeber zu erstatten.
3.4. Für Reisen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, werden dem Auftraggeber Reisekosten und Spesen in Rechnung gestellt. Die Reisen werden zuvor mit dem Auftraggeber abgesprochen.

4. Eigentum, Rückgabepflicht

4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt. Eigentumsrechte werden dabei in keinem Fall übertragen. Die Originale sind Denise Heyroth Freiwolf Design spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem gegenständlichen Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung behält Denise Heyroth Freiwolf Design das Eigentum an den verkauften Arbeiten vor. 
4.3. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. 

5. Herausgabe von Daten
5.1. Denise Heyroth Freiwolf Design ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Datenträger, Dateien und Daten ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Stellt Denise Heyroth Freiwolf Design dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung, dürfen diese nur mit Einwilligung der Künstlerin verändert werden.
5.3. Gefahren und Kosten des Transports (online und offline) von Datenträgern, Dateien und Daten trägt der Auftraggeber.
5.4. Denise Heyroth Freiwolf Design haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstanden sind, ist die Haftung der Grafikdesignerin ausgeschlossen.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1. Der Auftraggeber legt Denise Heyroth Freiwolf Design vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
6.2. Die Produktion wird von der Grafikdesignerin nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung überwacht. Führt die Grafikdesignerin die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
 
7. Haftung

7.1. Denise Heyroth Freiwolf Design haftet nur für Schäden, die sie selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.3. Mit der Abnahme (Freigabe) des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.4. Denise Heyroth Freiwolf Design trifft keine inhaltliche Prüfpflicht auf Richtigkeit von vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalten beziehungsweise, ob dieser ein Recht an den Daten, Werken etc. hat.
7.5. Denise Heyroth Freiwolf Design haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die dem Auftraggeber zur Nutzung überlassen werden. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
7.6. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei Denise Heyroth Freiwolf Design geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
7.7. Denise Heyroth Freiwolf Design haftet nicht für Fremdleistungen und Arbeitsergebnisse Dritter, die auf Veranlassung des Auftraggebers beauftragt werden. 
7.8. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber und/oder Verwerter. Delegiert der Auftraggeber und/oder Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Denise Heyroth Freiwolf Design, stellt er diese von der Haftung frei. 
7.9. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklicher Bestandteil der Auftragsbestätigung ist. Sollten verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die Denise Heyroth Freiwolf Design nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert und die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitgeteilt. 
7.10. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist Denise Heyroth Freiwolf Design nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann die Grafikdesignerin den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
7.11. Sofern eine Beauftragung gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen sollte, hat Denise Heyroth Freiwolf Design ein Rücktrittsrecht vom geschlossenen Vertrag.
 
8. Mitwirkung des Auftraggebers, Gestaltungsfreiheit, Vorlagen
8.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Denise Heyroth Freiwolf Design alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. 
8.2. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Denise Heyroth Freiwolf Design nicht zu vertreten. In diesem Fall kann die Künstlerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung veranlagen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Denise Heyroth Freiwolf Design auch Schadensersatzansprüche geltend machen. 
8.3. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er Denise Heyroth Freiwolf Design zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber Denise Heyroth Freiwolf Design im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
8.4. Für Denise Heyroth Freiwolf Design besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber ab dem zweiten Korrekturlauf. 

9. Datenschutz
9.1. Der Kunde willigt ein, dass seine persönlichen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen mit Datenverarbeitungsanlagen erfasst, gespeichert und verarbeitet werden.

10. Aufbewahrungspflichten in analoger und digitaler Form
10.1. Nach Abschluss des Auftrages trifft Denise Heyroth Freiwolf Design keine Aufbewahrungspflicht von Daten und/oder Ergebnissen der Arbeit in analoger oder digitaler Form. Eine zusätzliche Aufbewahrungsfrist bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
10.2. Sofern eine Aufbewahrungsfrist zeitlich vereinbart ist, berechtigt das Denise Heyroth Freiwolf Design, nach Ablauf der Frist die Daten zu löschen, ohne dass es eines diesbezüglichen Hinweises an den Kunden bedarf.

11. Schlussbestimmung
11.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der Künstlerin (Lutherstadt Eisleben).
11.2. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Künstlerin als Gerichtsstand vereinbart.
11.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.4. Gerichtsstand ist der Sitz der Künstlerin.

 

Share by: